Spielersperre über OASIS: Schutz vor Glücksspielsucht

    23.04.2025 14 mal gelesen 0 Kommentare

    Das OASIS-Spielersperrsystem (Onlineabfrage Spielerstatus) ist ein bundesweites, spielformübergreifendes Instrument zum Schutz von Spielerinnen und Spielern sowie zur Bekämpfung der Glücksspielsucht. Es ermöglicht, sich selbst oder andere vom Glücksspiel auszuschließen.

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    Was ist OASIS?

    OASIS wird vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt und ist für alle legalen Glücksspielanbieter in Deutschland verbindlich. Dazu zählen:

    • Spielhallen und Spielbanken
    • Online-Casinos und Online-Pokeranbieter
    • Sportwettenanbieter (online und stationär)
    • Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche

    Eine Sperre im OASIS-System gilt bundesweit und verhindert die Teilnahme an allen oben genannten Glücksspielangeboten.​

    Selbstsperre beantragen

    Wenn du das Gefühl hast, die Kontrolle über dein Spielverhalten zu verlieren, kannst du eine Selbstsperre beantragen. Dies ist kostenlos und kann auf zwei Wegen erfolgen:​

    1. Online-Antrag mit BundID: Voraussetzung ist ein Nutzerkonto der BundID und die Online-Ausweisfunktion deines Ausweises. Der Antrag kann vollständig digital gestellt werden.​
    2. Antrag per Post: Fülle das Online-Formular aus, drucke es aus und sende es unterschrieben zusammen mit einer Kopie deines Ausweises an:​

    Regierungspräsidium Darmstadt
    Dezernat III 34 Glücksspiel
    Wilhelminenstraße 1–3
    64283 Darmstadt​

    Weitere Informationen und das Online-Formular findest du hier: Spielersperrsystem OASIS – Regierungspräsidium Darmstadt

    Fremdsperre beantragen

    Angehörige, Freunde oder Glücksspielanbieter können eine Fremdsperre beantragen, wenn Anzeichen für eine Spielsucht oder Überschuldung vorliegen. Der Antrag muss schriftlich gestellt und durch entsprechende Nachweise (z. B. Kontoauszüge, ärztliche Gutachten) belegt werden. Die betroffene Person wird vor der Eintragung angehört.​

    Das Antragsformular für die Fremdsperre findest du hier: Musterantrag auf Fremdsperre (PDF)

    Dauer der Sperre

    • Selbstsperre: Mindestens 3 Monate, maximal unbefristet.
    • Fremdsperre: Mindestens 1 Jahr.​

    Eine Aufhebung der Sperre ist nach Ablauf der Mindestdauer auf schriftlichen Antrag möglich. Weitere Informationen dazu findest du auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt.​

    Kontakt und Beratung

    Bei Fragen zur Spielersperre oder zum Antrag kannst du dich an das OASIS-Team wenden:​

    Weitere Informationen und Hilfsangebote findest du auch bei Check dein Spiel und Glücksspielsucht NRW.

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